Terms & Conditions (B2B)
Stand: 07.11.2025
1. Geltung, Begriffe
Diese AGB gelten für Verträge zwischen IndigoMint IP („Lizenzgeber“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde“) über die Lizenzierung standardisierter Wissensbausteine („Module/Playbooks“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand
Der Lizenzgeber räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Modulen/Playbooks ein, die aus definierten Eingaben, Verarbeitungsschritten, Parametern und Qualitätskriterien bestehen. Es erfolgt keine Übertragung von Eigentum an Methoden/Urheberrechten; es werden begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt.
3. Vertragsschluss & Reihenfolge der Unterlagen
Verträge kommen durch Unterzeichnung einer Order Form/Nachtrag zustande, die auf das Master License Agreement (MLA) und diese AGB Bezug nimmt. Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuell vereinbarte Order Form/Nachtrag, (2) MLA inkl. Anhänge (SLA, Preisblatt, AVV), (3) diese AGB, (4) Business Model Seite.
4. Nutzungsrechte, Umfang, Beschränkungen
- Rechteumfang und Gebiet/Laufzeit ergeben sich aus der gewählten Lizenzstufe (Starter/Professional/Enterprise).
- Zulässig ist die interne Nutzung im Unternehmen des Kunden. Unterlizenzierung, Offenlegung von Modulinhalten oder Dekompilation sind untersagt, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
- Updates: Kompatible Updates (MINOR/PATCH) sind enthalten; Major-Updates bedürfen Zustimmung.
5. Leistungen des Lizenzgebers
- Bereitstellung lizenzierter Module, Dokumentation der Parameter und Qualitätskriterien.
- Reporting-Möglichkeiten (Nutzung/Wirkung) je nach Stufe.
- Support gemäß SLA-Anhang (Standard/Priorisiert/SLA+).
6. Pflichten des Kunden
- Bereitstellung erforderlicher Eingaben in vereinbarter Qualität/Format.
- Einhaltung der Lizenzgrenzen, Schutz vor unbefugter Weitergabe.
- Wahrung geltender Rechtsvorschriften (insb. Datenschutz/DSGVO) und Beschaffung notwendiger Einwilligungen.
7. Gebühren & Zahlung
Der Kunde zahlt die vereinbarte Lizenz-Grundgebühr sowie ggf. variable Nutzungsentgelte und Optionen. Rechnungen sind 14 Tage netto fällig, zuzüglich gesetzlicher Steuern. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
8. Nutzungsmessung & Audit
Der Kunde führt Nutzungsprotokolle und stellt auf Anfrage aggregierte Daten zur Verfügung. Der Lizenzgeber darf bei begründetem Anlass stichprobenartige Prüfungen („Audit light“) vornehmen. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt insbesondere für Modulinhalte, interne Kennzahlen und Geschäftsgeheimnisse.
10. Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO). Weitere Informationen enthält die Privacy Policy.
11. Gewährleistung
Der Lizenzgeber gewährleistet die vertragsgemäße Beschaffenheit der Module. Bei Mängeln erfolgt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt diese fehl, stehen gesetzliche Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) im vereinbarten Umfang zu.
12. Haftung
Der Lizenzgeber haftet nach gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem ProdHaftG bleibt unberührt. Gesamthaftung regelmäßig begrenzt auf die im letzten Vertragsjahr gezahlten Gebühren.
13. Schutzrechte Dritter
Der Lizenzgeber stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte frei, soweit diese durch vertragsgemäße Nutzung entstehen, und verschafft ein Nutzungsrecht oder liefert eine geänderte, gleichwertige Version. Der Kunde informiert unverzüglich und ermöglicht die Verteidigung.
14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen/Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Ausfälle Fremdnetze, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen), sofern die Partei nicht zu vertreten hat.
15. Abtretung, Unterauftragnehmer
Rechte und Pflichten dürfen nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Lizenzgeber darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt verantwortlich.
16. Exportkontrolle & Compliance
Der Kunde beachtet anwendbare Export-/Sanktionsvorschriften und verpflichtet sich zu Anti-Korruptions-Standards.
17. Laufzeit & Kündigung
Verträge laufen in der Regel 12 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand — soweit zulässig — Berlin. Vertragssprache ist Deutsch.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt nicht, sofern nicht abweichend vereinbart). Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel).
Hinweis: Diese AGB werden durch individuelle Vereinbarungen (MLA, Order Forms, SLA, AVV) ergänzt. Im Zweifel haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.